HINWEISE
Bereits zur ersten Besprechung sollten Sie alle Unterlagen mitbringen, die Ihr Problem betreffen (Dokumente, Zeugennamen, Zeugenanschriften etc.). Selbst ein Briefumschlag, aus dem sich das Zustelldatum eines Schriftstückes ersehen lässt, kann von Bedeutung sein. Damit Sie immer wissen, was in Ihrer Angelegenheit passiert, erhalten Sie die Durchschriften aller wichtigen Schriftstücken, die wir für Sie schreiben und die bei uns in Ihrer Sache eingehen.
Die bei uns anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind gesetzlich festgelegt. Sie werden prinzipiell nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit bemessen. Wir sind gerne bereit, Ihnen vor Mandatserteilung die Größenordnung der anfallenden Gebühren zu berechnen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen mit; wir erledigen für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Terminvereinbarung wenden oder uns eine Email senden.